Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die NRW Facility GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der NRW Facility GmbH gegenüber Auftraggebern, soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die NRW Facility GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertrag und Leistungsumfang

Art, Umfang, Ausführungsort, Leistungszeiten und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:

  1. individuelle Vereinbarung / Vertrag
  2. Angebot oder Auftragsbestätigung
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  4. gesetzliche Regelungen

3. Leistungen

Die NRW Facility GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Fenster- und Glasreinigung, Hausmeisterservice, Grün- und Flächenpflege, Winterdienst sowie Baustellen- und Industriereinigung.

Die Leistungen werden fachgerecht, sorgfältig und nach branchenüblichen Standards ausgeführt.

4. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer vorherigen Abstimmung. Entsteht durch zusätzliche Anforderungen ein Mehraufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistung erforderlichen Zugänge, Schlüssel, Informationen sowie Strom- und Wasseranschlüsse rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

6. Personal und Nachunternehmer

Die NRW Facility GmbH setzt geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, sofern dadurch die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.

Gesetzliche Vorgaben, insbesondere arbeits-, sozialversicherungs- und datenschutzrechtliche Vorschriften, werden eingehalten.

7. Leistungsnachweise und Abnahme

Bei regelmäßigen oder umfangreicheren Leistungen können Arbeitsnachweise, Stundenaufstellungen oder Abnahmeprotokolle erstellt werden.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen. Der NRW Facility GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

8. Winterdienst

Winterdienstleistungen erfolgen nach Wetterlage und gemäß der vereinbarten Einsatzzeiten und Flächen.

Eine vollständige Schnee- oder Eisfreiheit kann insbesondere bei anhaltendem Schneefall, Eisregen oder außergewöhnlichen Wetterlagen nicht garantiert werden.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten geltend gemacht werden.

10. Schlüssel, Unterlagen und Zutritt

Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder Unterlagen werden sorgfältig behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.

Nach Vertragsende sind diese unverzüglich zurückzugeben oder nach Abstimmung zu löschen bzw. zu vernichten.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Die NRW Facility GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und entsprechend der Datenschutzerklärung.

12. Haftung

Die NRW Facility GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die NRW Facility GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für Schäden, die durch falsche Angaben, fehlende Hinweise oder nicht erkennbare Vorschäden am Objekt entstehen, wird keine Haftung übernommen.

13. Referenzen und Bildmaterial

Die Nutzung von Kundennamen, Logos, Objektbildern oder Projekten als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

Bei Daueraufträgen gilt die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.